Für Familien mit Kleinkindern oder Personen mit Inkontinenz stellt die Entsorgung von Windeln eine besondere Herausforderung dar. In Berlin gibt es hierzu eine praktische Lösung: die Windeltonne. Berliner Haushalte können eine spezielle Windeltonne beantragen, die als zusätzliche Möglichkeit zur Entsorgung von Windeln neben der regulären Restmülltonne dient.

Die Beantragung einer Windeltonne in Berlin ist ein unkomplizierter Prozess. Während Wegwerfwindeln grundsätzlich in die Rest- oder Hausmülltonne gehören, bietet die spezielle Windeltonne mehr Kapazität für Familien mit Wickelkindern oder Personen mit medizinisch bedingtem Mehrbedarf. Bei der Antragstellung für Wickelkinder wird lediglich eine einfache Geburtsurkunde benötigt.

Zusammenfassung Windeltonne einfach beantragen

  • Die Windeltonne kann in Berlin als zusätzliche Entsorgungsmöglichkeit für Windeln beantragt werden.
  • Zur Beantragung werden je nach Situation unterschiedliche Nachweise benötigt, wie eine Geburtsurkunde bei Kindern.
  • Die Anmeldung einer Windeltonne ist flexibel und kann zum ersten Tag eines Monats erfolgen.

Bedingungen zur Beantragung einer Windeltonne

Um eine Windeltonne in Berlin zu beantragen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Der Anspruch richtet sich nach dem Alter des Kindes oder dem Pflegebedarf einer Person.

Anspruchsberechtigung und Nachweise

Für die Beantragung einer Windeltonne in Berlin sind verschiedene Personengruppen anspruchsberechtigt. Familien mit Kleinkindern, die noch Windeln benötigen, können eine solche Tonne beantragen.

Auch Personen mit Inkontinenz oder Pflegebedürftige haben Anspruch auf diese Sonderleistung. Als Nachweis müssen unterschiedliche Dokumente vorgelegt werden.

Bei Wickelkindern genügt eine einfache Kopie der Geburtsurkunde des Kindes. Für pflegebedürftige Personen wird ein ärztliches Attest oder eine Bestätigung des behandelnden Arztes benötigt, die den Windelbedarf bestätigt.

Lebensjahr und Windelbedarf

Die Windeltonne wird in der Regel für einen bestimmten Zeitraum genehmigt. Bei Kleinkindern ist dieser Zeitraum meist auf die ersten drei Lebensjahre beschränkt.

Nach Vollendung dieses Zeitraums setzt sich die zuständige Stelle mit den Antragstellern in Verbindung, um den weiteren Bedarf zu klären. Bei pflegebedürftigen Personen kann der Bedarf langfristiger sein.

Der Anspruch auf die Windeltonne ist direkt an den tatsächlichen Windelbedarf gekoppelt. Sollte dieser früher enden, ist der Bürger verpflichtet, dies der zuständigen Stelle mitzuteilen.

Vorbereitung des Antrags

Für die Antragstellung wird ein spezielles Formular benötigt, das bei der Berliner Stadtreinigung (BSR) erhältlich ist. Grundstückseigentümer können diesen Antrag direkt stellen.

Als Mieter benötigen Sie zusätzlich die Unterschrift des Grundstückseigentümers auf dem Antragsformular. Bei pflegebedürftigen Personen sollten Sie das Antragsformular zum Arztbesuch mitnehmen und im vorbereiteten Feld unterschreiben lassen.

Alle erforderlichen Nachweise müssen dem Antrag beigefügt werden. Nach Eingang des vollständigen Antrags wird dieser geprüft und bei Erfüllung aller Voraussetzungen die Windeltonne bereitgestellt.

Service und Nutzung der Windeltonne

Die Windeltonne bietet Familien mit Kleinkindern und Pflegebedürftigen eine praktische Lösung zur Entsorgung von Windeln. Der Service umfasst regelmäßige Abholungen, klare Kostenstrukturen und spezielle Regelungen für berechtigte Personen.

Abholung und Leerungen

Die Windeltonne wird in Berlin ähnlich wie der Restabfallbehälter regelmäßig geleert. Die Abholtermine orientieren sich meist am Rhythmus der regulären Müllabfuhr. Standardmäßig hat die Windeltonne ein Fassungsvermögen von 120 Litern, was für den normalen Bedarf ausreichend ist.

Für die Abholung muss die Windeltonne am festgelegten Abholtermin frei zugänglich an der Straße bereitstehen. Bei Sonderfällen mit erhöhtem Bedarf können zusätzliche Leerungen beantragt werden.

Nach Beantragung erhalten Sie einen Auslieferungstermin für Ihre Windeltonne. Falls die Tonne nicht mehr benötigt wird, ist eine Abmeldung zum Monatsende möglich. Eine kurze Mitteilung an die Abfallwirtschaft genügt hierfür.

Kosten und Gebühren einer Windeltonne in Berlin

In Berlin gibt es eine spezielle Regelung für Windeltonnen. Die Windeltonne ist von der Grundgebühr unter bestimmten Umständen befreit. Dies bedeutet, dass für Haushalte mit Kleinkindern oder pflegebedürftigen Personen, die eine separate Tonne für Windeln benötigen, eventuell keine zusätzlichen Grundkosten anfallen.

Wenn die Windeltonne, auch als Meditonne bezeichnet, bezahlt werden muss fallen folgende Leistungsgebühren an:

  • 120 l Meditonne: 41,51 Euro pro Quartal

  • 240 l Meditonne: 50,23 Euro pro Quartal

  • 660 l Meditonne: 115,89 Euro pro Quartal

Diese Gebühren gelten für eine 14-tägliche Leerung. Es ist wichtig zu beachten, dass Meditonnen ausschließlich für Nicht-Gewerbekunden nach Einzelfallprüfung zur Verfügung stehen.

Die Befreiung von der Grundgebühr für Windeltonnen ist Teil der Bemühungen der Berliner Stadtreinigung (BSR), Familien mit Kleinkindern und Haushalte mit pflegebedürftigen Personen zu unterstützen und die Entsorgungskosten für diese Gruppen zu reduzieren.

Sonderregelungen und Weiteres

Die Windeltonne kann bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beantragt werden. Bei Bedarf kann dieser Zeitraum verlängert werden, wenn ein entsprechender Nachweis erbracht wird.

Auch Haushalte mit pflegebedürftigen Personen sind anspruchsberechtigt. Hierzu muss ein Nachweis über den Pflegegrad vorgelegt werden. Das entsprechende Formular ist online auf den Webseiten der Berliner Abfallwirtschaft verfügbar.

In die Windeltonne gehören ausschließlich Windeln und ähnliche Hygieneprodukte. Andere Abfälle gehören nicht hinein und können zu Beanstandungen führen.

Die Beantragung erfolgt einfach über ein Online-Formular. Nach Genehmigung wird die Windeltonne zum nächstmöglichen Termin, in der Regel zum 1. des Folgemonats, bereitgestellt.

Häufig gestellte Fragen zur Windeltonne in Berlin

Für Berliner Eltern und Pflegende ergeben sich oft spezifische Fragen zur korrekten Entsorgung von Windeln und den zugehörigen Behältern. Die verschiedenen Optionen können je nach persönlicher Situation unterschiedlich sein.

In Berlin können Grundstückseigentümer oder deren Bevollmächtigte eine zusätzliche Restmülltonne für Windeln bei der BSR beantragen. Der Antrag kann online über das Serviceportal der BSR oder schriftlich gestellt werden.

Bei Haushalten mit Kleinkindern oder pflegebedürftigen Personen kann eine größere Restmülltonne oder eine zusätzliche Tonne beantragt werden. Es empfiehlt sich, den erhöhten Bedarf aufgrund der Windelentsorgung bei der Antragstellung anzugeben.

Für Erwachsenenwindeln gibt es in Berlin keine speziellen Entsorgungsbehälter. Wie Babywindeln werden auch Erwachsenenwindeln über die Restmülltonne entsorgt.

Bei erhöhtem Aufkommen kann eine größere oder zusätzliche Restmülltonne beantragt werden. Pflegeeinrichtungen und Privathaushalte mit Pflegebedürftigen sollten sich für spezielle Entsorgungslösungen direkt an die BSR wenden.

Windeln gehören in Berlin ausschließlich in die Rest- oder Hausmülltonne. Sie dürfen keinesfalls im Gelben Sack oder in der Wertstofftonne entsorgt werden.

Die Entsorgung über den Restmüll ist notwendig, da gebrauchte Windeln hygienisch bedenkliche Materialien enthalten. Alternativ können Windeln auch auf den Berliner Recyclinghöfen abgegeben werden.

In Berlin werden aktuell keine speziellen kostenlosen Windelsäcke von der BSR angeboten. Windeln sollen direkt in die Restmülltonne entsorgt werden.

Es empfiehlt sich, die Windeln in verschlossenen Beuteln in den Restmüll zu geben, um Geruchsbelästigungen zu minimieren. Handelsübliche Windelbeutel können im Einzelhandel erworben werden, werden aber nicht kostenlos bereitgestellt.

Die Wertstofftonne in Berlin wird gemeinschaftlich von ALBA und der BSR organisiert. Eigentümer können diese für ihr Grundstück beantragen, wobei keine besonderen Voraussetzungen erfüllt werden müssen.

Die Wertstofftonne dient der Sammlung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen. Wichtig ist zu beachten, dass Windeln nicht in die Wertstofftonne gehören, sondern ausschließlich in den Restmüll.

Berliner Haushalte müssen mindestens eine Restmülltonne bereitstellen. Zusätzlich ist die Biotonne für alle Grundstücke mit mehr als fünf Wohneinheiten verpflichtend.

Die Papier- und Wertstofftonne ist ebenfalls empfohlen, aber nicht zwingend vorgeschrieben. Die genaue Anzahl und Größe der benötigten Tonnen hängt von der Anzahl der Bewohner und dem anfallenden Müllvolumen ab.

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