Die korrekte Trennung von Bioabfällen ist ein wichtiger Beitrag zum Umweltschutz. Viele Menschen sind sich jedoch unsicher, welche Materialien in die Biotonne gehören und welche nicht. Grundsätzlich dürfen alle pflanzlichen Küchenabfälle sowie Gartenabfälle im Biomüll entsorgt werden.

Die getrennte Sammlung von Bioabfällen ermöglicht eine effiziente Kompostierung und Verwertung. Bananenschalen, Kaffeefilter und Speisereste sind typische Beispiele für Bioabfälle, die in die Biotonne gehören. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Öle, Fette und dicke Hölzer sollten nicht in den Biomüll geworfen werden.

Für eine erfolgreiche Kompostierung ist es entscheidend, die Vorgaben der zuständigen Kommunen zu beachten. Diese geben in ihren Informationen zur Abfallentsorgung genau an, welche Materialien in die Biotonne dürfen und welche nicht. Eine korrekte Trennung trägt zur Qualität des Komposts bei und unterstützt den Klima- und Naturschutz.

Was gehört in die Biotonne Liste

Die Biotonne ist für organische Abfälle vorgesehen, die kompostierbar sind. Es gibt verschiedene Kategorien von Bioabfällen, die in die braune oder grüne Tonne gehören.

Zulässige Bioabfälle

In die Biotonne gehören grundsätzlich kompostierbare Materialien. Dazu zählen:

  • Obst- und Gemüseabfälle
  • Kaffeefilter und Teebeutel
  • Eierschalen
  • Papierservietten und -taschentücher
  • Holzwolle und Sägespäne (unbehandelt)
  • Küchenpapier

Auch kleine Mengen Speisereste sind zulässig. Wichtig ist, dass keine Kunststoffe oder andere nicht-kompostierbare Materialien in den Biomüll gelangen.

Pflanzliche Abfälle und Gartenabfälle

Gartenabfälle bilden einen großen Teil des Bioabfalls. Folgende Materialien sind geeignet:

  • Rasenschnitt und Laub
  • Strauch- und Heckenschnitt
  • Blumen und Topfpflanzen (ohne Topf)
  • Unkraut und Fallobst
  • Reisig und kleine Äste

Größere Mengen Grünschnitt können oft auch direkt bei Kompostierungsanlagen abgegeben werden. Manche Kommunen bieten zusätzlich eine separate Grünschnittsammlung an.

Tierische Küchenabfälle

Tierische Küchenabfälle sind in vielen Regionen ebenfalls für die Biotonne zugelassen:

  • Fleisch- und Wurstreste (in kleinen Mengen)
  • Käserinden
  • Fischreste und Gräten
  • Eierschalen

Es ist ratsam, diese Abfälle in Zeitungspapier einzuwickeln, um Geruchsbildung zu reduzieren. Einige Kommunen untersagen jedoch die Entsorgung von tierischen Produkten über die Biotonne. Hier gelten lokale Vorschriften.

Was darf nicht in die Biotonne?

Die Biotonne ist nicht für alle organischen Abfälle geeignet. Einige Materialien können die Kompostierung beeinträchtigen oder sogar schädliche Stoffe in den Kreislauf einbringen. Es ist wichtig, diese Abfälle korrekt zu trennen und zu entsorgen.

Problematische Abfälle

Katzenstreu und andere tierische Exkremente haben in der Biotonne nichts zu suchen. Sie können Krankheitserreger enthalten und die Qualität des Komposts beeinträchtigen. Asche, ob von Kohle oder Holz, gehört ebenfalls nicht hinein, da sie Schadstoffe enthalten kann.

Behandeltes Holz ist ein weiterer Störstoff. Es kann mit Chemikalien belastet sein und sollte über den Restmüll entsorgt werden. Zigarettenkippen und deren Asche sind ebenfalls tabu, da sie giftige Substanzen enthalten.

Kunststoffe jeglicher Art, einschließlich vermeintlich biologisch abbaubarer Plastiktüten, sind in der Biotonne fehl am Platz. Sie zersetzen sich nicht vollständig und beeinträchtigen die Kompostqualität erheblich.

Häufige Fehlwürfe

Viele Haushalte werfen irrtümlich Materialien in die Biotonne, die dort nicht hingehören. Dazu zählen Hygieneartikel wie Windeln, Watte und Verbandsmaterial. Diese Produkte sind oft mit Kunststoffen oder anderen nicht kompostierbaren Stoffen versetzt.

Zeitungspapier und Alttapeten sollten über die Papiertonne entsorgt werden. Hochglanzpapier enthält oft Beschichtungen, die im Biomüll problematisch sind. Auch Kleintierstreu, selbst wenn es als „biologisch abbaubar“ deklariert ist, gehört meist nicht in die Biotonne.

Kaffeekapseln aus Kunststoff oder Aluminium sind ebenfalls Fehlwürfe. Selbst wenn sie als kompostierbar gekennzeichnet sind, benötigen sie oft spezielle industrielle Kompostieranlagen zur vollständigen Zersetzung.

Fragen zum Biomüll

Fleisch und Fisch gehören grundsätzlich nicht in die Biotonne, da sie bei der Kompostierung Probleme verursachen können. Es ist besser, sie über den Restmüll zu entsorgen.

Verpackungen gehören nicht in die Biotonne. Nur kompostierbare und zertifiziert biologisch abbaubare Materialien, wie bestimmte Papiertüten, sind erlaubt.

Ja, Rasenschnitt darf in die Biotonne, aber in Maßen. Übermäßige Mengen können den Kompostierungsprozess stören.

Die in der Biotonne gesammelten Abfälle werden in speziellen Behandlungsanlagen zu Kompost oder Biogas verarbeitet. Dies hilft, wertvolle Ressourcen zu recyceln und die Umwelt zu schonen.

Die Leerung der Biotonne variiert je nach Region. In der Regel erfolgt sie wöchentlich oder alle zwei Wochen. Die genauen Zeiten können bei den lokalen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erfragt werden.

Küchenrolle und kleine Mengen Zeitungspapier sind erlaubt, da sie sich leicht zersetzen und den Kompostierungsprozess unterstützen können.

Die Bioabfallverordnung regelt die Sammlung, Behandlung und Verwertung von Bioabfällen in Deutschland. Sie stellt sicher, dass Bioabfälle auf lokaler Ebene tatsächlich nachhaltig und effizient verarbeitet werden.

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