Müllgebühren in Berlin 2025

Die Müllgebühren in Berlin stehen vor einer bedeutenden Änderung. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) plant ab 2025 eine durchschnittliche Erhöhung der Gebühren um 4,9 Prozent. Diese Preisanpassung betrifft sowohl die Straßenreinigung als auch die Müllentsorgung und wird für die nächsten zwei Jahre gültig sein.
Als kommunales Unternehmen legt die BSR großen Wert auf eine ausgewogene Balance zwischen Leistungsqualität und Kosteneffizienz. Die neuen Gebühren sollen die steigenden Betriebskosten decken, während Berlin weiterhin zu den kostengünstigsten Großstädten Deutschlands im Bereich der Abfallentsorgung gehört.
Die Gebührenerhöhung dient der Finanzierung verschiedener Dienstleistungen, von der Abfallerfassung bis zur Beratung. Zusätzliche Leistungen wie die Sperrmüllabholung inklusive Elektroaltgeräten und Alttextilien bleiben Teil des Serviceangebots der BSR.
Berliner Abfallgebühren im Überblick
- Restmülltonne (Durchschnitt): 11,76 Euro je Entleerung
- Biotonne (Durchschnitt): 3,10 Euro pro Leerung
- Blaue Tonne (Papiertonne): 156 Euro pro Jahr bei wöchentlicher Leerung
Grundlagen der Müllgebühren in Berlin
Die Berliner Stadtreinigung (BSR) erhebt Gebühren für die Müllentsorgung nach einem festgelegten System. Die Grundgebühr beträgt 8,68 Euro pro Quartal und Nutzungseinheit für private Haushalte.
Berechnung der Gebühren
Die Müllgebühren setzen sich aus einer Grundgebühr und nutzungsabhängigen Gebühren zusammen. Pro Grundstück wird mindestens eine Grundgebühr erhoben.
Die Berechnung erfolgt nach verschiedenen Faktoren:
- Größe der Wohnfläche
- Art und Anzahl der Abfallbehälter
- Leerungsrhythmus
- Nutzungseinheiten auf dem Grundstück
Nicht-Gewerbekunden zahlen ebenfalls 8,68 Euro pro Quartal und Nutzungseinheit als Grundgebühr.
Verschiedene Abfallbehälter und ihre Kosten
Die BSR bietet unterschiedliche Behältergrößen für verschiedene Abfallarten an:
Kosten für Restmülltonne
- 60 Liter: 2,50 Euro je Entleerung
- 120 Liter: 5,00 Euro je Entleerung
- 240 Liter: 10,00 Euro je Entleerung
- 1.100 Liter: 27,55 Euro je Entleerung
Was kostet eine Biotonne?
- 60-Liter-Biotonne: 1,56 Euro pro Leerung
- 120-Liter-Biotonne: 2,75 Euro pro Leerung
- 240-Liter-Biotonne: 5,00 Euro pro Leerung
Was kostet die blaue Tonne im Jahr?
Die Leerung einer 240-Liter-Papiertonne kostet bei wöchentlicher Leerung etwa 156 Euro pro Jahr.
Die Gebühren richten sich nach Behältergröße und Leerungsintervall. Zusätzliche Optionen wie Restmüllsäcke stehen für temporären Mehrbedarf zur Verfügung.
Leerung und Abfuhr
Die Leerung erfolgt in regelmäßigen Intervallen. Standardmäßig werden Restmülltonnen wöchentlich geleert.
Für die Abfuhr gelten feste Termine:
- Restmüll: wöchentlich oder 14-täglich
- Bioabfall: 14-täglich
- Papier: alle 4 Wochen
Die BSR passt die Gebühren regelmäßig an. Ab 2025 steigen die Preise um durchschnittlich 4,9 Prozent für einen Zeitraum von zwei Jahren.
Verantwortlichkeiten und Zahlungsmodalitäten
Die Müllgebühren in Berlin werden nach einem strukturierten System zwischen Grundstückseigentümern, Vermietern und Mietern abgewickelt. Die BSR stellt dabei als kommunales Unternehmen die zentrale Abrechnungsstelle dar.
Rollen der Beteiligten
Der Grundstückseigentümer ist der primäre Gebührenschuldner gegenüber der BSR. Er erhält den Gebührenbescheid und ist für die fristgerechte Zahlung verantwortlich.
Vermieter können die Müllgebühren als Teil der Betriebskosten an ihre Mieter weitergeben. Dies muss im Mietvertrag entsprechend vereinbart sein.
Die Mieter tragen die Kosten letztendlich über ihre monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen. Sie erhalten eine jährliche Betriebskostenabrechnung mit detaillierter Aufstellung der Müllgebühren.
Zahlungsprozess
Die BSR verschickt die Gebührenbescheide quartalsweise an die Grundstückseigentümer. Die Zahlungsfrist beträgt in der Regel 14 Tage nach Erhalt des Bescheids.
Zahlungsmöglichkeiten:
- Überweisung
- SEPA-Lastschriftmandat
- Online-Banking
Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich angefallenen Kosten und basiert auf der Kombination aus Grundgebühr und nutzungsabhängigen Gebühren. Eine pünktliche Zahlung ist wichtig, da Verzugsgebühren bei verspäteter Zahlung anfallen können.
Weiterleitung der Müllgebühren
Die Abfallentsorgungskosten sind ein wesentlicher Bestandteil der Betriebskosten und werden nach klaren rechtlichen Vorgaben zwischen Vermietern und Mietern geregelt.
Umlegung auf Mieter
Die Müllgebühren gehören zu den umlagefähigen Betriebskosten gemäß Betriebskostenverordnung. Vermieter können diese Kosten vollständig auf ihre Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Der Vermieter muss bei der Auswahl der Müllbehälter und Entsorgungsleistungen das Gebot der Wirtschaftlichkeit beachten. Die Behältergröße und Leerungsintervalle müssen dem tatsächlichen Bedarf entsprechen.
Die Grundgebühr sowie die Kosten für Rest-, Bio- und Wertstofftonnen sind umlagefähig. Sondergebühren für zusätzliche Transportleistungen können ebenfalls weitergegeben werden.
Abrechnungsperiode und -praxis
Die Abrechnung der Müllgebühren erfolgt typischerweise im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Der Abrechnungszeitraum entspricht meist dem Kalenderjahr.
Die BSR stellt ihre Gebühren quartalsweise in Rechnung. Vermieter sammeln diese Einzelabrechnungen für die spätere Gesamtabrechnung.
Die Verteilung der Müllgebühren auf die Mieter erfolgt üblicherweise nach der Wohnfläche oder der Personenzahl. Der konkrete Verteilerschlüssel muss im Mietvertrag festgelegt sein.
Die Abrechnung muss alle Einzelpositionen transparent aufführen und mit entsprechenden Belegen nachweisbar sein.
Häufig gestellte Fragen zu Müllgebühren in Berlin
Die Müllentsorgung in Berlin wird von der BSR organisiert und folgt klaren Regelungen für Gebühren und Services. Die Kosten setzen sich aus Grund- und Leistungsgebühren zusammen.
Die BSR erhöht ab 2025 die Gebühren um durchschnittlich 4,9 Prozent. Diese neuen Preise bleiben dann für zwei Jahre gültig.
Die Grundgebühren werden mit variablen Leistungsgebühren kombiniert. Bei 14-täglicher Leerung fallen andere Kosten an als bei wöchentlicher Entleerung.
Die Bestellung erfolgt direkt über die BSR, entweder online oder telefonisch. Ein Beratungsgespräch hilft bei der Auswahl der passenden Tonnengröße.
In Berlin ist die schwarze Restmülltonne verpflichtend. Die blaue Wertstofftonne und die braune Biotonne ergänzen die Grundausstattung.
Die Entsorgung von Sperrmüll bei den Berliner Stadtreinigungsbetrieben (BSR) kostet wie folgt:
- Abholung auf Abruf: 50 Euro für bis zu 5 Kubikmeter Sperrmüll, jede weitere angefangene Kubikmeter kostet zusätzlich 10 Euro.
- BSR-Recyclinghöfe: Die Abgabe von Sperrmüll bis zu 3 Kubikmeter ist kostenlos. Darüber hinaus fallen Gebühren an, die je nach Menge variieren.
Für spezifische Informationen und aktuelle Preise empfiehlt es sich, direkt bei der BSR nachzufragen.
Die Gebühren werden nach einem Verteilerschlüssel auf die Haushalte umgelegt. Die Kosten decken Erfassung, Entsorgung, Beratung und Anlagenbetrieb.
In Berlin werden die Müllgebühren in der Regel nicht direkt nach der Anzahl der Personen im Haushalt berechnet, sondern nach der Größe der Mülltonne und der Häufigkeit der Leerungen. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) erhebt Gebühren basierend auf dem Volumen der bereitgestellten Müllbehälter und deren Entleerungshäufigkeit.
Allerdings können Vermieter die Müllgebühren in Mehrfamilienhäusern häufig nach einem Verteilerschlüssel auf die Mieter umlegen, der die Anzahl der Personen im Haushalt berücksichtigt. Dies ist eine gängige Praxis, um die Betriebskosten fair zu verteilen.
Es ist daher wichtig, die spezifischen Regelungen im Mietvertrag zu überprüfen.
Die Häufigkeit der Zahlung von Abfallgebühren kann je nach Kommune und Abfallentsorgungsunternehmen variieren. In vielen Fällen werden die Abfallgebühren entweder jährlich, halbjährlich oder vierteljährlich erhoben.
Zum Beispiel:
- In Berlin werden die Abfallgebühren in der Regel vierteljährlich erhoben .
- In anderen Kommunen kann es üblich sein, die Gebühren jährlich oder halbjährlich zu zahlen.
Es ist ratsam, die spezifischen Zahlungsmodalitäten bei der zuständigen kommunalen Abfallentsorgungsbehörde oder im Mietvertrag zu überprüfen.
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